15.04.2009

Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts zu

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soll die Wirtschaft finanziell entlasten und das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards stärken. Das bisherige HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:

Befreiung bzw. Einschränkung von Bilanzierungsaufwand

Änderungen bei der Bilanzierung



Bilanzmodernisierungsgesetz
Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 26.3.2009 (Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzes)
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