03.05.2009

Freiwilligkeitsvorbehalt: Kein Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein Arbeitsvertrag enthielt u.a. folgende Klausel:

"Die Gewährung sonstiger Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.) durch den Arbeitgeber erfolgen freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird."

Der Arbeitgeber zahlte dann sechs Jahre lang ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld und ein halbes Gehalt als Weihnachtsgeld. Im siebten Jahr zahlte er nur noch das Urlaubsgeld. Die Klage einer Arbeitnehmerin auf Weiterzahlung des Weihnachtsgeldes wurde vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen. Der Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag habe das Entstehen eines Anspruchs auf Weiterzahlung des Weihnachtsgeldes nach dem Grundsatz der betrieblichen Übung ausgeschlossen. Der Vorbehalt in dem Arbeitsvertrag sei klar und eindeutig gewesen. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet gewesen, schon zu Beginn des Jahres anzukündigen, kein Weihnachtsgeld zu zahlen. Auch müsse er dies nicht begründen.



Arbeitsvertrag
Freiwilligkeitsvorbehalt
Urlaubsgeld
BAG v. 21.1.2009, 10 AZR 219/08, DB 2009 S. 907
Haftungshinweis:
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