27.10.2014

Vorsteuerabzug: Betrügerische Kfz-Lieferketten unbedingt meiden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut zu einem besonderen umsatzsteuerlichen Problem der Kfz-Branche Stellung genommen. In dem Verfahren hatte eine GmbH, die als Autohändlerin tätig war, ein Fahrzeug erworben. Sie hatte eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten, in der die Umsatzsteuer - mit damals noch 16 % - gesondert ausgewiesen war. Aus der Rechnung machte die GmbH den Vorsteuerabzug geltend.

Das Finanzamt versagte ihr diesen jedoch. Es begründete seine Auffassung damit, dass die Kfz-Händlerin Teil einer betrügerischen Lieferkette gewesen sei. Die dagegen gerichtete Klage der Kfz-Händlerin vor dem Finanzgericht blieb ohne Erfolg. Denn sie hätte erkennen können und wissen müssen, dass sie Teil einer Umsatzsteuerhinterziehung war. Dies ergab sich aus mehreren Zeugenaussagen. Und schließlich hat nun auch der BFH die Beschwerde der GmbH zurückgewiesen.

Hinweis: Das Verfahren zeigt wieder einmal, wie groß das Risiko ist, in einen Umsatzsteuerbetrug hineingezogen zu werden und den Anspruch auf Vorsteuerabzug zu verlieren. In einem solchen Fall kann es sehr schwierig sein, nachzuweisen, dass man als Leistungsempfänger gutgläubig war. Es reicht nämlich schon aus, dass man hätte erkennen können, Teil eines Betrugs zu sein. Und gerade in der Kfz-Branche kann der versagte Vorsteuerabzug schnell die Marge aus dem eigentlichen Geschäft übersteigen.



Vorsteuerabzug
Umsatzsteuerbetrug
BFH, Beschl. v. 12.06.2014 – XI B 133/13, NV; www.bundesfinanzhof.de
Haftungshinweis:
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