03.05.2009

Finanzierung einer Immobilie mit Lebensversicherung

Ein Vermieter finanzierte eine zu vermietende Immobilie mit einem Darlehen. Das Darlehen sollte durch eine auf zwölf Jahre abgeschlossene Lebensversicherung bei deren Fälligkeit getilgt werden. Die Prämien an die Versicherung finanzierte er mit einem anderen Darlehen. Die Zinsen für dieses Darlehen wollte er als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften absetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab. Die Zinsen dienten der Finanzierung der Lebensversicherung und daher privaten Zwecken. Der Bundesfinanzhof ließ dagegen den Abzug der Zinsen als Werbungskosten zu. Da die Lebensversicherung nach dem einheitlichen Vertragskonzept zur Tilgung der Anschaffungsdarlehen der Immobilie verwendet werden sollte, diente das Darlehen, mit dem die Versicherungsbeiträge finanziert wurde, der Finanzierung der Anschaffungskosten der Immobilie. Zinsen zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie sind aber stets absetzbar. Für unschädlich hält es der Bundesfinanzhof, dass die Lebensversicherung auch das Todesfallrisiko des Vermieters abdeckt. Werden Prämien für eine Risikolebensversicherung durch ein Darlehen finanziert, sind die Zinsen für das Darlehen ebenfalls als Werbungskosten absetzbar, wenn die Versicherung die Zahlung des Kaufpreises sichern soll.



Darlehen
Finanzierung
Immobilie
Lebensversicherung
Werbungskosten
BFH v. 25.2.2009, IX R 62/07
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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