Eine große Koalition bedeutet zumeist, dass wichtige steuerliche Änderungen eher einen Konsens finden als bei anderen parlamentarischen Konstellationen. Das sieht man auch am Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Dieser Entwurf, der teils bereits als Jahressteuergesetz 2015 bezeichnet wird, wurde am 24.09.2014 vom Bundeskabinett beschlossen und wird wohl auch im Folgenden keine politischen Grundsatzdebatten auslösen.
Wenn nach den Lesungen im Bundestag im November und Dezember eine Einigung absehbar ist, werden wir noch einmal detailliert über das Gesetz berichten. Zurzeit sind zum Beispiel Anpassungen
bei der Besteuerung von Altersvorsorgebeiträgen,
der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen,
der Definition einer Erstausbildung sowie
beim Steuergeheimnis im Zusammenhang mit Geldwäscheverdacht geplant.