Die Vermietung eines einzigen Gegenstands, z.B. eines Flugzeugs, kann bereits eine gewerbliche Tätigkeit sein, wenn die Vermietung mit dem Ankauf und Verkauf des Gegenstands Teil eines einheitlichen Geschäftskonzepts ist. Ein solches ist anzunehmen, wenn von vornherein ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts vor Ablauf von dessen Nutzungsdauer geplant ist, und ein Totalgewinn aus dem Geschäft nur durch den Verkauf möglich ist. (Finanzverwaltung)