18.01.2015

Schulgeld: Landesamt klärt Detailfragen zum Sonderausgabenabzug

Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr (steuerlich anerkanntes) Kind in ihrer Einkommensteuererklärung mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben abziehen. Welche Besonderheiten dabei beachtet werden müssen, hat kürzlich das Bayerische Landesamt für Steuern in einer ausführlichen Verfügung dargestellt. Hervorzuheben sind folgende Aussagen:



Schulgeld
Sonderausgabe
Abzugsvoraussetzungen
BayLfSt, Vfg. v. 08.08.2014 – S 2221.1.1-9/47 St32; www.finanzamt.bayern.de
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