17.02.2015

Elektronische Dienstleistungen: Den Wohnsitz des Empfängers sicher feststellen

Zum 01.01.2015 haben sich unter anderem bei den Dienstleistungen, die auf elektronischem Weg an Privatkunden im EU-Ausland erbracht werden, einschneidende Änderungen ergeben. Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, konnten diese Dienstleistungen früher am Sitz des leistenden Unternehmers versteuert werden. Nunmehr ist aber der Wohnsitz des Endverbrauchers entscheidend. 

Sind Sie als Unternehmer von dieser Neuerung betroffen, haben Sie sich bei der praktischen Umsetzung sicher auch schon gefragt, wie Sie feststellen können, wo der Empfänger Ihrer Leistung seinen Wohnsitz hat. Zur Klärung dieser Frage können Sie verschiedene Beweismittel heranziehen. Dazu zählen

Diese Liste ist nicht abschließend; es handelt sich lediglich um mögliche Beweismittel. Weisen Sie als leistender Unternehmer aber mit zwei der genannten Indizien den Wohnsitz des Empfängers nach, sind Sie auf der „sicheren Seite“.

Hinweis: Für Mobilfunk- und Pay-TV-Anbieter gelten weitere Sonderregelungen.



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Ort der sonstigen Leistung
BMF-Schreiben v. 11.12.2014 – IV D 3 - S 7340/14/10002; www.bundesfinanzministerium.de
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Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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