15.06.2009

Renten in ausländischer Währung: Steuerfreier Anteil

Bei Renten, die in ausländischer Währung gezahlt werden, kann sich aufgrund von Wechselkursschwankungen ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro ergeben, obwohl sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht verändert hat. In einem derartigen Fall ist der steuerfreie Anteil der Rente neu zu berechnen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rentenanpassung, bei der nach der gesetzlichen Regelung keine Neuberechnung erfolgt. (Bayerisches Landesamt für Steuern)



Fremdwährung
Renten
Bayerisches Landesamt für Steuern v. 4.5.2009, S 2255.1.1-3/2 St 32/St 33, DB 2009 S. 1156
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