15.06.2009

Keine Entfernungspauschale für Familienheimflüge

Ein Arbeitnehmer machte im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Familienheimflüge mit der Entfernungspauschale geltend. Die Werbungskosten waren somit höher als die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Das Finanzgericht erkannte nur die Werbungskosten in der tatsächlichen Höhe an, da der Gesetzgeber Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen habe. Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Er hält die Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich. Er sieht u.a. keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz darin, dass für Fahrten mit der Bahn die Entfernungspauschale gelte und für Flugreisen nicht. Hierfür gebe es umwelt- und verkehrspolitische Gründe.



doppelte Haushaltsführung
Entfernungspauschale
Familienheimflüge
Werbungskosten
BFH v. 26.3.2009, VI R 42/07
Haftungshinweis:
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