24.03.2015

Investmentfonds: Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz

Investmentfonds sind aus zivilrechtlicher Sicht „verselbständigte Vermögensmassen“. Steuerlich werden sie daher auch nicht als Kapitalgesellschaft behandelt, vielmehr gibt es für diese ein eigenes Gesetz - das Investmentsteuergesetz. Denn für die Besteuerung von Investmentfonds ist zum Beispiel charakteristisch, dass im Nachhinein hierbei aufgedeckte Fehler nicht mehr auf der Ebene des Anteilseigners nachgebessert werden können.

Begründung hierfür ist die schiere Anzahl der Anteilseigner. Würden Fehler - wie zum Beispiel bei einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen - auf der Ebene der Anteilseigner korrigiert werden, müssten gegebenenfalls Millionen von Einkommensteuerbescheiden geändert werden.

Ergänzend zum Investmentsteuergesetz gibt es diverse Schreiben des Bundesfinanzministeriums, die die genaue Vorgehensweise erläutern. Die neuesten sind vom Herbst letzten Jahres und beschäftigen sich mit folgenden Einzelheiten:



Investmentfonds
Einzelfragen
BMF-Schreiben v. 23.10.2014 – IV C 1 - S 1980-1/13/10007 :007; www.bundesfinanzministerium.de
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