11.05.2015

Bürokratie: Die mittelständische Wirtschaft soll ab 2016 entlastet werden

Seit Ende Februar ist (mal wieder) klar: Die Bürokratie im Steuerrecht soll abgebaut werden. Der versprochene Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes ist Ende März im Bundeskabinett verabschiedet worden. Die angedachten Neuerungen für die mittelständische Wirtschaft können für Betroffene durchaus interessant werden. Da bisher jedoch nur ein Regierungsentwurf einsehbar ist, stellen wir Ihnen hier lediglich die wichtigsten Eckpunkte vor. Diese sollen, soweit nicht anders beschrieben, ab 2016 umgesetzt werden:

Außer im Steuerrecht soll das Gesetz auch in anderen Bereichen für Bürokratieentlastungen sorgen: beispielsweise durch die Einführung eines zentralen Registers für Melde- und Informationspflichten im Energiesektor und durch neue Schwellenwerte für Statistikpflichten. Diesbezüglich sollen die neuen Regelungen erst Mitte 2016 in Kraft treten.



Faktorverfahren
Buchführungspflicht
Pauschalierungsgrenze
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) - Regierungsentwurf beschlossen am 25.03.2015; www.bmwi.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück