Die Einkommensgrenze für Kinder, ab deren Überschreiten Kindergeld und Kinderfreibetrag wegfallen, wird von 7.680 € auf 8.004 € erhöht. Entsprechend steigt die Grenze für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an unterhalsberechtigte Personen, für die kein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wird. Dies gilt ab 2010. Die neueingeführte 100 € im Jahr für Schulbedarf an Schüler, deren Eltern Sozialleistungen erhalten, wird auf Schüler bis zur Klassenstufe 13 und von Teilen der beruflichen Schulen erweitert.