17.08.2015

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Größenkriterien für Unternehmen ab 2016

Es ist so weit: Ganz knapp vor dem Fristablauf hat der Bundesrat am 10.07.2015 zur Umsetzung der europäischen Bilanzrichtlinie das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Für bilanzierende Unternehmen gelten damit neue Größenkriterien. Diese sind grundsätzlich erstmals für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Davon abweichend können die erhöhten Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse bereits freiwillig auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, angewendet werden. In Konzernverbünden darf dies jedoch nur einheitlich geschehen. Die neuen Größenkriterien:

Bilanzsumme in €

Umsatzerlöse in €

Arbeitnehmer

alt

neu

alt

neu

alt = neu

Klein

4,84 Mio.

6 Mio.

9,68 Mio.

12 Mio.

max. 50

Mittel

19,25 Mio.

20 Mio.

38,5 Mio.

40 Mio.

max. 250

Neben den typischen Größenerleichterungen für Unternehmen, die dadurch eine Kategorie weiter nach unten rutschen, sind folgende Regelungen von Bedeutung:

Hinweis: Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Weitere Sie betreffende Neuerungen werden wir individuell bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses berücksichtigen.



BilRUG
Bilanzrichtlinie
Umsetzungsgesetz
Befreiung
Erleichterung
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 17.07.2015; BGBl I, 1245
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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