15.07.2009

Entgeltliche Schülerverpflegung durch Förderverein

Ein privater Förderverein versorgte die Schüler und Lehrer einer Ganztagsschule gegen Entgelt mit Speisen und Getränken, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Die Umsätze sind steuerpflichtig, da das deutsche Umsatzsteuergesetz hierfür keine Befreiung vorsieht. Es sind danach nur Leistungen von Vereinen steuerbefreit, die Jugendliche zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bei sich aufnehmen. In einer EU-Richtlinie ist zwar eine Steuerbefreiung für den Schulunterricht und die damit "eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch bestimmte Einrichtungen oder solche, die eine vergleichbare Zielsetzung haben", enthalten. Hierauf kann sich ein Unternehmer jedoch nur berufen, wenn der deutsche Gesetzgeber die vorgesehene Steuerbefreiung nicht ausreichend umgesetzt habe, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bei dem privaten Förderverein fehle es jedoch an der erforderlichen Anerkennung als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung. Hierfür reiche die Bescheinigung des Schulträgers, der Verein sei in seinem Interesse tätig, nicht aus.



Förderverein
Schülerverpflegung
Steuerbefreiung
BFH v. 12.2.2009, V R 47/07
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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