15.07.2009

Verwaltungserlass für Heilberufe und Krankenhäuser

Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist die Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Heilberufen neu gefasst worden. Sie gilt nun für ambulante wie auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Die Finanzverwaltung erläutert in einem umfangreichen Schreiben Einzelheiten, u.a. Folgendes:

Das Schreiben gilt für Leistungen, die ab dem 1.1.2009 erbracht werden und ersetzt frühere Schreiben.



Ärzte
Heilberufe
Krankenhäuser
Steuerbefreiung
BMF v. 26.6.2009, IV B 9 - S 7170/08/10009
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück