11.09.2015

Bürokratieentlastungsgesetz: Kleine Betriebe und Start-ups haben ab 2016 weniger Papierarbeit

Über die Pläne der Bundesregierung, kleinere Betriebe und Existenzgründer von entbehrlichen Berichts-, Melde- und Informationspflichten zu befreien, haben wir bereits im Frühling berichtet. Am 31.07.2015 ist das Bürokratieentlastungsgesetz nun auch verkündet worden.

Viel hat sich seit der Entwurfsphase nicht geändert - so wurde etwa die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter trotz der Forderungen hiernach nicht angehoben. Folgende Eckpunkte des neuen Gesetzes sind besonders wichtig:

Außerdem hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Bundesamt für Statistik Daten, die die Verwaltung bereits erhoben hat, künftig ohne Mitwirkung der Unternehmen erhalten kann. Hierzu ist ein entsprechendes Modernisierungsgesetz in Planung.

Schließlich ist im verkündeten Gesetz auch eine Bürokratiebremse verankert. Durch diese sollen neue Regelungsvorhaben mit Auswirkungen auf die Wirtschaft binnen eines Jahres die Streichung einer alten Regelung nach sich ziehen. Allerdings sind solche Vorhaben ausgenommen, die auf europarechtlichen Vorgaben, internationalen Verträgen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts basieren.



Bürokratieentlastungsgesetz
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) v. 28.07.2015; BGBl I, 1400
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