30.09.2015

Verkauf eines Mietobjekts: BMF überarbeitet Aussagen zum nachträglichen Schuldzinsenabzug

Vermieter, die ein fremdfinanziertes Mietobjekt veräußern und die vorhandenen Darlehen fortbestehen lassen, sind sehr daran interessiert, die weiterhin anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei ihren Vermietungseinkünften abzusetzen. Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen Schreiben dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter einen nachträglichen Schuldzinsenabzug zulassen. Für Vermieter sind insbesondere die folgenden Aussagen des Verwaltungsschreibens interessant:



nachträgliche
Schuldzinsen
BMF-Schreiben v. 27.07.2015 – IV C 1 - S 2211/11/10001; www.bundesfinanzministerium.de
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