02.10.2015

Wohnraumvermietung: Faktoren, die aus privaten gewerbliche Einkünfte machen

Als Vermieter erzielen Sie keine gewerblichen Einkünfte. Das liegt daran, dass Sie lediglich Ihr Vermögen nutzen, um Einkünfte zu erzielen, aber nicht gewerblich tätig werden.

Allerdings zeigt ein jüngeres Urteil des Finanzgerichts Münster (FG), wie leicht Sie die Grenzen einer bloßen Vermögensverwaltung überschreiten können. Im Streitfall hatte ein Vermieter an diverse Unternehmen Wohnungen vermietet, in denen die Bewohner häufig wechselten. Die folgenden gewichtigen Faktoren sprachen laut FG für eine Gewerblichkeit der Vermietung:

Im Gesamtbild - und darauf kommt es bei der Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in gewerbliche Einkünfte an - betrieb der Unternehmer also keine Vermögensverwaltung mehr, sondern nutzte eine Marktchance. Er war gewerblich tätig geworden.

Was wäre die Konsequenz, wenn die Finanzbehörde auch in Ihrem Fall zu diesem Ergebnis käme?

Hinweis: Sie befinden sich in einer ähnlichen Situation? Vereinbaren Sie bitte einen Termin, um die steuerlichen Auswirkungen begutachten und kalkulieren zu können.



gewerbliche Vermietung
Beherbergung
Mieterwechsel
FG Münster, Urt. v. 13.05.2015 – 10 K 1207/13 E,G, Rev. zugelassen; www.justiz.nrw.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück