14.08.2009

Übertragung eines Grundstücks nach Baumaßnahmen durch den Beschenkten

Führt ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers Baumaßnahmen an einem Haus des Erblassers im Hinblick auf die zu erwartende Erbschaft aus, mindern die Baumaßnahmen den Wert des Erbes. Nach diesem geringeren Wert bemisst sich bei Eintritt des Erbfalls die Erbschaftsteuer, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Es kommt nicht darauf an, ob der Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers einen Ersatzanspruch erworben hat. Die Finanzverwaltung wendet diese Grundsätze nun entsprechend für den Fall an, dass ein Beschenkter auf einem unbebauten Grundstück des Schenkers ein Gebäude errichtet und ihm dann das bebaute Grundstück übertragen wird. Bei der Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten wird der Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks angesetzt und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück gemindert. Dies gilt in allen noch offenen Fällen.



Baumaßnahmen
Beschenkten
Grundstück
Wertminderung
FinBeh Hamburg v. 16.7.2009, 53 - S 3806 - 003/09; BFH v. 1.7.2008, II R 38/07, BStBl II 2008 S. 876
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