29.11.2015

Fluggesellschaften: Wie müssen Vorteile aus Mitarbeiterflügen lohnversteuert werden?

Welche lohnsteuerlichen Folgen es hat, wenn Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern kostenlose oder verbilligte Flüge gewähren, haben die obersten Finanzbehörden der Länder jetzt dargestellt. Danach gilt:

Beispiel: Arbeitnehmer A erhält einen Freiflug von Frankfurt nach Palma de Mallorca und zurück (Flugstrecke insgesamt: 2.507 km); der Flugschein trägt den Vermerk „SA“. Der vorläufige Wert des Fluges beträgt 60,17 € (0,04 × 2.507 x 60 Prozent). Nach der Erhöhung um 15 Prozent muss der Arbeitnehmer somit ein Vorteil von 69,20 € lohnversteuern.

Hinweis: Die Regelungen des Erlasses gelten für die Jahre 2016 bis 2018. Auch Arbeitgeber außerhalb der Luftfahrtbranche dürfen die FKM-Durchschnittswerte für Flüge mit beschränktem Reservierungsstatus anwenden, die sie von einem Luftfahrtunternehmen erhalten haben und an ihre Arbeitnehmer weitergeben.



Freiflüge
Mitarbeiterflüge
geldwerter
Vorteil
Arbeitslohn
Bewertung
Durchschnittssätze
FKM
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, z.B. FinMin NRW v. 10.09.2015 – S 2334 - 3 - V B 3; www.bundesfinanzministerium.de
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