14.08.2009

Umweltprämie mindert nicht das Entgelt für Neuwagen

Beim Kauf eines Neu- bzw. Jahreswagen erhalten Käufer unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltprämie (Abwrackprämie) in Höhe von 2.500 €, wenn sie ihr Altfahrzeug (Erstzulassung vor mehr als 9 Jahren) verschrotten lassen. Die Käufer treten im Zusammenhang mit der Beantragung der Umweltprämie häufig den Zahlungsanspruch an den Autohändler ab. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist hierzu darauf hin, dass sich durch die Abtretung das umsatzsteuerliche Entgelt für das Neufahrzeug nicht mindert. Die an den Autohändler direkt gezahlte Umweltprämie ist vielmehr ein Teil des Gesamtentgeltes, das über einen abgekürzten Zahlungsweg entrichtet wird.



Abwrackprmie
Entgelt
Umweltprämie
Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.7.2009
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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