02.12.2015

Flüchtlingskrise: BMF lockert Spendenregeln für Helfer und Unterstützer

Um die Flüchtlingshilfe im privaten und unternehmerischen Bereich zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Steuerregeln für Spenden vorübergehend wie folgt gelockert:

Die gelockerten Spendenregeln gelten zunächst für die Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016.

Hinweis: Aufgrund europarechtlicher Vorgaben kann die Finanzverwaltung keine Billigkeitsmaßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer treffen, so dass beispielsweise unentgeltliche Wertabgaben eines Unternehmens an Flüchtlinge weiterhin Umsatzsteuer auslösen.



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BMF-Schreiben v. 22.09.2015 – IV C 4 - S 2223/07/0015 :015; www.bundesfinanzministerium.de
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