14.08.2009

Stromlieferung an Mieter

Der Bundesfinanzhof hat vor Kurzem entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassung eines Standplatzes an Dauercamper auch für die Lieferung von Strom gilt. Die Finanzverwaltung hatte die Lieferung von Strom bislang als selbständige steuerpflichtige Lieferung angesehen. Sie gibt diese Auffassung nun auf und wendet die neue Rechtsprechung auf die Lieferung von Strom durch Vermieter von Grundstücken und Gebäuden an. Bis zum 30.9.2009 können Stromlieferungen aber noch als steuerpflichtig behandelt werden.



Dauercamper
Steuerbefreiung
Stromlieferungen
BMF v. 21.7.2009, IV B 9 - S 7168/08/1000, DStR 2009 S. 1586; BFH v. 15.1.2009, V R 91/07
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