22.01.2016

Betriebsveranstaltungen ab 2015: BMF veröffentlicht Verwaltungsstandpunkte zur neuen Rechtslage

Zum 01.01.2015 haben sich die Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen teilweise geändert. Neu ist unter anderem, dass die bisherige Freigrenze von 110 € für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung in einen Freibetrag von 110 € umgewandelt wurde. Das heißt: Während Zuwendungen früher komplett versteuert werden mussten, wenn sie die 110-€-Marke auch nur geringfügig überschritten, bleiben Vorteile bis zu dieser Höhe seit 2015 stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, ist nur der übersteigende Teil Arbeitslohn.

Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich zur Anwendung der Neuregelungen geäußert. Danach gilt:

Hinweis: Die Umwandlung der früheren Freigrenze in einen Freibetrag gilt nur im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer und hat keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen.



Betriebsveranstaltungen
ab 2015
Neuregelungen
BMF-Schreiben v. 14.10.2015 – IV C 5 - S 2332/15/10001; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
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