15.09.2009

Übernahme einer Sanierungsverpflichtung keine Gegenleistung bei Grunderwerbsteuer

Verpflichtet sich der Käufer eines mit Altlasten verseuchten Grundstücks gegenüber dem Verkäufer zur Sanierung des Grundstücks und ferner dazu, den Verkäufer von allen Sanierungsverpflichtungen freizustellen, liegt darin nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs allein keine Gegenleistung, welche die Grunderwerbsteuer erhöht. Der Käufer übernimmt damit nur eine Verpflichtung, die er ohnehin zu tragen hat. Außerdem handelt er mit der Beseitigung der Altlasten im eigenen Interesse als neuer Eigentümer, nicht im Interesse des Verkäufers, was eine Gegenleistung ausschließt. Anders ist es, wenn an den Verkäufer des Grundstücks bereits eine behördliche Verfügung zur Beseitigung der Altlasten ergangen ist. Die Übernahme einer bereits in dieser Weise konkretisierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung kann eine Gegenleistung sein und die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer erhöhen.



Bemessungsgrundlage
Gegenleistung
Sanierungsverpflichtung
BFH v. 30.3.2009, II R 62/06
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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