15.09.2009

Übernahme von Fortbildungskosten durch Arbeitgeber

Übernimmt ein Arbeitgeber die Aufwendungen für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Dies gilt auch für Fortbildungsmaßnahmen fremder Unternehmer für Rechnung des Arbeitgebers. Eine Bildungsmaßnahme kann auch dann im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein, wenn Rechnungsempfänger der Arbeitnehmer ist. Voraussetzung dazu ist nach einem neuen Verwaltungserlass aber, dass der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten zugesagt hat und der Arbeitnehmer im Vertrauen darauf den Vertrag mit der Bildungseinrichtung abgeschlossen hat. Die Finanzverwaltung schränkt damit ihre bisherige Auffassung ein, wonach die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber stets Arbeitslohn sein sollte, soweit der Arbeitnehmer selbst Schuldner der Schulungsgebühren war.



Arbeitslohn
eigenbetriebliches Interesse
Fortbildungskossten
OFD Rheinland v. 28.7.2009 - S 2332 - 1014 - St 212, [Rhld]./S 2121 - 38 - St 22 - 33 [Ms], DB 2009 S. 1679
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