15.09.2009

Einpflanzen verkaufter Bäume durch eine Baumschule

Eine Baumschule verkaufte Pflanzen, wobei sie für einen Teil (ca. 20 % der Fälle) auf Wunsch der Kunden auch das Einpflanzen übernahm. Für den Verkauf der Pflanzen berechnete sie den ermäßigten Steuersatz, für das Einpflanzen den vollen Steuersatz. Das Finanzamt sah den Verkauf und das Einpflanzen als eine einheitliche Leistung an, für die der allgemeine Steuersatz gilt. Der Bundesfinanzhof gab jedoch der Baumschule Recht. Beim Verkauf von Pflanzen können die Lieferung der Pflanzen und das Einpflanzen voneinander trennbare Leistungen sein. Dies zeige sich daran, dass ein großer Teil der Kunden das Einpflanzen selbst übernehme oder damit Dritte beauftrage.



Bäume
Baumschule
Einpflanzen
Lieferung
Steuersatz
BFH v. 25.6.2009, V R 25/07
Haftungshinweis:
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