14.05.2016

Unbebaute Grundstücke: Werbungskostenabzug setzt Bebauungs- und Vermietungsabsicht voraus

Wenn ein unbebautes Grundstück über Jahre hinweg brachliegt und der Eigentümer darauf erst in der Zukunft ein Vermietungsobjekt errichten will, ist er in der Regel an einem Abzug der laufenden Grundstücksaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften interessiert. Der Bundesfinanzhof hat dargelegt, unter welchen Voraussetzungen solch ein Kostenabzug möglich ist. Danach gilt:

Hinweis: Die Beweislast für eine Bebauungs- und Vermietungsabsicht liegt bei Ihnen als Eigentümer des Grundstücks, so dass Sie hier gut vorsorgen sollten. Es empfiehlt sich, Vorbereitungshandlungen zur Bebauung bzw. Vermietung sorgfältig zu dokumentieren. Es darf nicht zu Ihren Lasten gehen, wenn Sie die Bebauung wegen eines vorsichtigen Finanzierungsverhaltens über Jahre hinausschieben. In diesem Fall sollten Sie die Ansparung von Eigenkapital dokumentieren, was über die Vorlage von Kontoauszügen problemlos möglich sein dürfte.



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Vermietungsverluste
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BFH, Urt. v. 01.12.2015 – IX R 9/15; www.bundesfinanzhof.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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