03.06.2016

Ausfuhr: Welche Belege werden für die Steuerfreiheit benötigt?

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) teilt in einer Kurzinformation mit, welche Belege bei der steuerfreien Ausfuhr eines Kfz erforderlich sind. Das FinMin war gefragt worden, ob bei der Ausfuhr von Fahrzeugen aus der EU ohne Ausfuhrkennzeichen mit der Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren der Ausgangsvermerk als alleiniger Ausfuhrnachweis ausreichend ist, oder ob zusätzliche Belege erforderlich sind, zum Beispiel eine Bescheinigung über

Das FinMin teilt mit, dass es dieser Belege nur in folgenden Fällen nicht bedarf:

Bei einem Fahrzeug, das schon in Betrieb gesetzt wurde und ohne Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird, sind die oben genannten zusätzlichen Nachweise erforderlich. Das heißt, wird eine Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland zwingend benötigt.

Hinweis: Das FinMin weist darauf hin, dass das Vorliegen dieser zusätzlichen Belege auch regelmäßig durch die Finanzämter überprüft wird.



Ausfuhr
Belege Nachweise
FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinfo v. 12.01.2016 – USt 1/2016; www.steuer-telex.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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