06.06.2016

Steuerbegünstigte Vereine: Steuerliche Behandlung von Festveranstaltungen im Fokus

Wenn ein steuerbegünstigter Verein eine Feier veranstaltet, ergeben sich aufgrund seiner verschiedenen Geschäftsbereiche unterschiedliche steuerliche Fragestellungen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die geltenden Besteuerungsregeln für Vereinsfeste in einer Kurzinformation zusammengefasst. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:



Steuerbegünstigte
Vereine
Festveranstaltungen
BayLfSt, Kurzinfo v. 01.03.2016 – S 0183.2.1-4/3 St31; www.baylfst.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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