15.10.2009

Einführungsschreiben zum Leistungsort bei der Umsatzsteuer ab 2010

Ab 1.1.2010 treten innerhalb der EU die Neuregelungen über den Leistungsort bei sonstigen Leistungen in Kraft. Der Leistungsort entscheidet bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, in welchem Staat der Umsatz steuerpflichtig ist. Dienstleistungen an Unternehmer werden künftig grundsätzlich am Sitz des Leistungsempfängers erbracht. Bei Dienstleistungen an Nichtunternehmer verbleibt es dagegen bei der Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers. Für eine Vielzahl von Leistungen gelten hiervon abweichende Regelungen. Die Finanzverwaltung hat nun zu dieser Neuregelung in einem umfassenden Schreiben Stellung genommen. Dabei werden die einzelnen Ortsregelungen anhand von Beispielen erläutert, wobei die bereits in den Umsatzsteuerrichtlinien 2008 enthaltenen Grundregeln weitestgehend übernommen werden. Neu sind u.a Ausführungen zum Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und zur Steuerschuldnerschaft, wenn sich der Leistungsort im Inland oder innerhalb der EU befindet. Behandelt werden auch die Leistungsorte bei Beförderungsleistungen und bestimmten Restaurationsleistungen.



Leistungsort
sonstige Leistungen
BMF v. 4.9.2009, IV B 9 - S 7117/08/10001
Haftungshinweis:
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