15.10.2009

Versicherungsunternehmen: Schadensrückstellungen

Versicherungsunternehmen können Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung war bislang zeitlich begrenzt auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2009 enden. Sie kann nun für Wirtschaftsjahre beansprucht werden, die vor dem 1.1.2014 enden. (Finanzverwaltung)



Pauschalverfahren
Schadensrückstellungen
Versicherungsunternehmen
BMF v. 09.09.2009 - IV C 6 - S 2175/07/10001
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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