17.09.2016

Investmentfonds: Ab 2018 werden bestimmte Erträge schon auf Fondsebene besteuert

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" zugestimmt. Damit können die Neuerungen ab 2018 ihre Wirkung entfalten. Die umfangreichsten Änderungen gibt es bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds, also solchen Investmentfonds, die jedem Anleger offenstehen:

Das Gesetz sieht im Übrigen Ausnahmen von der Besteuerung vor, soweit bestimmte steuerbefreite Anleger (insbesondere Kirchen und gemeinnützige Stiftungen) investiert haben oder die Anteile im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen gehalten werden.

Weitgehend unverändert geblieben sind dagegen die Besteuerungsregeln für Spezial-Investmentfonds.



Investmentsteuergesetz
Investmentsteuerreform
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) v. 19.07.2016; BGBl I, 1730
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