13.10.2016

Bürokratieabbau: Bundesregierung will mittelständische Wirtschaft entlasten

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die mittelständische Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 360 Mio. € entlastet werden soll. Das „Zweite Bürokratieentlastungsgesetz“ sieht insbesondere die folgenden steuerlichen Änderungen vor, die ab dem 01.01.2017 gelten sollen:

Außerhalb des Steuerrechts soll unter anderem die Fälligkeitsregelung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geändert werden. Ist der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt, können die Beiträge anhand des Vormonats ermittelt werden. Die sich aufgrund der Schätzung ergebende Differenz zum tatsächlichen Wert ist dann im Folgemonat abzuführen oder von der Beitragsschuld abzuziehen.

Sobald das Gesetz endgültig beschlossen ist, informieren wie Sie noch einmal ausführlich.



Bürokratieabbau
Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie, Regierungsentwurf v. 12.08.2016; BR-Drucks. 437/16
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