30.10.2016

Kindergeldanspruch: Wann Sprachunterricht eines Au-pairs noch zur Berufsausbildung zählt

Befindet sich ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, haben Eltern noch bis zu dessen 25. Geburtstag einen Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge. Ob eine solche kindergeldrechtlich relevante Berufsausbildung auch vorliegt, wenn das Kind während eines Au-pair-Aufenthalts Sprachunterricht nimmt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) näher untersucht.

Im vorliegenden Fall hatte das Thüringer Finanzgericht (FG) zunächst entschieden, dass ein Sprachunterricht im Umfang von 8,6 Stunden pro Woche keine „kindergeldverlängernde“ Berufsausbildung darstellt, so dass während dieser Zeit kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Die Mutter des Au-pair-Mädchens wollte dieses ablehnende Urteil nicht hinnehmen und wandte sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BFH, der jedoch abblockte. Die Bundesrichter erkannten keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und verwiesen auf die eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Thematik:

Hinweis: Durch die Zehn-Stunden-Grenze will die Rechtsprechung längere Urlaube und Auslandsaufenthalte zur Persönlichkeitsbildung von Sprachaufenthalten abgrenzen. Im Entscheidungsfall muss die Mutter das FG-Urteil gegen sich gelten lassen; Kindergeld wird ihr für die Zeit des Au-pair-Aufenthalts ihrer Tochter nicht gezahlt.



Berufsausbildung
Sprachunterricht
Au
pair
Auf
pair
Aufenthalt
Zehn
Stunden
Grenze
BFH, Urt. v. 14.06.2016 – III B 132/15, NV; www.bundesfinanzhof.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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