Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur steuerlichen Behandlung der Nutzung betrieblicher Fahrzeuge für Privatfahrten an gesetzliche Änderungen und neuere Urteile des Bundesfinanzhofs angepasst. Darüber hinaus enthält er eine wichtige Änderung für Unternehmen, zu deren Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge gehören, die für eine private Nutzung geeignet sind. Es handelt sich um eine deutliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Handhabung. Ab 1.1.2010 gilt Folgendes:
Gehören zum Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge, die vom Unternehmer oder seinen Angehörigen für Privatfahrten genutzt werden, ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug die 1 %-Regelung anzuwenden.
Die 1 %- Regelung kann in der Regel nur durch ein Fahrtenbuch vermieden werden. Bei mehreren Fahrzeugen ist für jedes ein Fahrtenbuch zu führen, da es sonst unter die 1%-Regelung fällt. Anders ist es, wenn ein Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Beweislast dafür trägt der Unternehmer. In der Praxis wird von den Betriebsprüfern meist unterstellt, dass jedes Fahrzeug auch privat genutzt wird. Nachweise des Gegenteils werden meist nicht akzeptiert. Die genannte Verschlechterung gilt ab dem 1.1.2010. Unternehmer, zu deren Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge gehören, die für Privatfahrten geeignet sind, sollten daher prüfen, ab 1.1.2010 für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch muss grundsätzlich ab Jahresbeginn geführt werden, bei neu angeschafften Fahrzeugen ab Anschaffung.