29.12.2016

Unternehmensberatung: Beratung und Unterricht kann gewerblich sein

Als Unternehmer wissen Sie vermutlich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Im besten Fall hat es Ihnen Ihr Steuerberater gesagt. Oder die Frage hat sich gar nicht gestellt, weil Sie Arzt oder Händler sind, die Einordnung also klar ist. Einige Fälle liegen jedoch in einer Grauzone. Denn das Steuerrecht kategorisiert nur diejenigen Berufe als freiberuflich, die im Gesetz explizit als solche aufgezählt sind - beispielsweise Ärzte, Steuerberater und beratende Betriebswirte. Die gesetzliche Aufzählung endet jedoch mit der Formulierung „und ähnliche Berufe“.

Diese Formulierung wollte eine Unternehmensberatungsgesellschaft für sich in Anspruch nehmen, um als freiberuflich zu gelten. Das Finanzgericht Hessen bewertete die Tätigkeit jedoch als gewerblich. Dabei ging es nach dem folgenden Muster vor: Zuerst ist zu überprüfen, ob ein Katalogberuf vorliegt. Da Unternehmensberater nicht im Gesetz genannt sind, gehören sie nicht dazu. In einem zweiten Schritt muss überprüft werden, ob die Tätigkeit einem Katalogberuf ähnelt. Im Streitfall hätte eine Ähnlichkeit zum beratenden Betriebswirt oder zum Lehrer vorliegen können.

Die Tätigkeit der Gesellschaft bestand nämlich hauptsächlich in der Beratung und Betreuung entlassener Führungskräfte (Outplacement-Beratung). Ziel der Beratung war es, durch ein individuelles Programm (z.B. zur Selbstvermarktung) einerseits die Bewerbung um eine neue Stelle zu unterstützen und andererseits eine Stelle zu vermitteln.

Im Ergebnis übte die Unternehmensberatungsgesellschaft also eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Hinweis: Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, oder haben Sie grundlegenden Beratungsbedarf zu den Konsequenzen der Unterscheidung? In einem Beratungsgespräch können wir Ihre Fragen gern klären.



Freiberufler
gewerbliche Tätigkeit
Betriebswirt
Lehrtätigkeit
Katalogberuf
FG Hessen, Urt. v. 20.07.2016 – 8 K 86/11, rkr.; www.lareda.hessenrecht.hessen.de
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Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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