23.02.2017

Flüchtlingskrise: Gelockerte Spendenregeln für Helfer und Unterstützer gelten länger

Mit der Zuspitzung der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerlichen Spendenregeln für Helfer und Unterstützer gelockert. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem folgende Vereinfachungen vor:

Hinweis: Ursprünglich waren die gelockerten Spendenregeln nur für die Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016 anwendbar. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF diese Frist bis zum 31.12.2018 verlängert.



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BMF-Schreiben v. 06.12.2016 – IV C 4 - S 2223/07/0015 :015; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
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