20.03.2017

Jung hilft Alt: FinMin formuliert Besteuerungsregeln für das Projekt „Wohnen für Hilfe“

In jedem Alter hat man mit bestimmten Problemen zu kämpfen: Während Studenten ihren Alltag zwar in der Regel aus eigener Kraft meistern können, verfügen sie häufig über wenig Geld und finden daher keinen bezahlbaren Wohnraum. Ältere Leute sind demgegenüber häufig auf Hilfe angewiesen und haben leerstehende Zimmer in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus zu bieten.

Eine wechselseitige Lösung beider Probleme bietet das bundesweite Projekt „Wohnen für Hilfe“, bei dem ältere Menschen ihren Wohnraum jüngeren Mietern zur Verfügung stellen und von ihnen im Gegenzug Hilfe im Alltag erhalten.

Hinweis: In den meisten Programmen dieses Projekts muss der Mieter seinem Vermieter pro Quadratmeter bezogenem Wohnraum eine Stunde Hilfe pro Monat leisten; die geleisteten Stunden werden als Mieterlass angerechnet.

Das Finanzministerium Hamburg (FinMin) hat sich mit den steuerlichen Konsequenzen dieser Wohnpartnerschaften befasst und folgende Unterscheidung getroffen:

Hinweis: Es ist somit sehr vom Einzelfall abhängig, welche steuerlichen Konsequenzen die Finanzämter bei Wohnpartnerschaften ziehen - insbesondere bei der gemeinnützigen Ableistung der Miete.



Wohnpartnerschaft
\"Wohnen für Hilfe\"
Wohnen
Hilfe
steuerliche
Behandlung
FinMin Hamburg, Erlass v. 08.12.2016 – S 2253 - 2016/004 - 52
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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