15.01.2010

Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Eigentümer sich endgültig entschlossen hat, durch die Vermietung Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgibt. Ist die Absicht zur Vermietung nicht anhand objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt der Werbungskostenabzug. Bei einer 10 Jahre lang leer stehenden Wohnung hat das Finanzgericht München Werbungskosten nicht mehr anerkannt, da der Eigentümer keine ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen unternommen hatte. Dieser hatte bloß jahrelang erfolglos stereotype Vermietungsanzeigen wiederholt, wobei er hinsichtlich der Miethöhe sowie der Person des Mieters starr auf seinen Anforderungen beharrte.



Leerstand
Nachweis
Vermietungsabsicht
Wohnung
FG München v. 14.10.2009, 1 K 845/09
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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