15.01.2010

Verlust aus Verkauf einer Kapitalbeteiligung

Ein leitender Angestellter kaufte Anteile am Unternehmen seines Arbeitgebers. Nach den Bestimmungen in dem Beteiligungsvertrag mussten die Anteile nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverkauft werden. Nach sieben Jahren schied er aus dem Arbeitsverhältnis aus. Gemäß den Bestimmungen des Vertrages verkaufte er die Anteile an dem Unternehmen des Arbeitgebers zu einem in dem Beteiligungsvertrag festgelegten Preis von 195.000 €. Der Wert der Anteile belief sich zu dieser Zeit nach den Angaben des Angestellten auf ca. 1,1 Mio €. Die Differenz zum erhaltenen Preis bei Rückgabe machte er als Verlust aus seiner Arbeitnehmertätigkeit geltend. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Der Verlust sei entstanden, weil in dem Beteiligungsvertrag ein bestimmter Rücknahmekaufpreis vorgesehen war. Der Verlust beruhe daher auf dem Gesellschaftsvertrag, nicht auf dem Arbeitsvertrag. Für eine Berücksichtigung eines derartigen Verlustes als Werbungkosten der Arbeitnehmertätigkeit genüge es nicht, dass die Anteile ohne das Arbeitsverhältnis nicht erworben und wieder verkauft worden wären. Durch Verkauf der Anteile habe der Kläger keinen Arbeitslohn zurückgezahlt, er sei auch nicht aufgrund des Arbeitsvertrages zu dem Verkauf verpflichtet gewesen.



Kapitalbeteiligung
Unternehmen
Verkauf
Verlust
BFH v. 17.9.2009, VI R 24/08, DB 2009 S. 2758
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