28.05.2017

Sonderausgabenabzug: Wie Finanzämter von den Bonusleistungen der Krankenkassen erfahren

Bonusleistungen von gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) häufig nicht mehr von den als Sonderausgaben absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen in Abzug gebracht werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erklärt, wie diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung in der Praxis umgesetzt wird. Es gilt:



Bonusleistungen
Krankenkasse
Krankenversicherung
Minderung
Erstattung
Sonderausgaben
BMF, Pressemitteilung v. 13.03.2017; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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