01.08.2017

Steuerhinterziehung: Gesetzgeber erschwert Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen

Als Reaktion auf die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers im April 2016 hat der Gesetzgeber mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz mehrere Maßnahmen verabschiedet, die es erschweren sollen, die Besteuerung mit Hilfe sogenannter Briefkastenfirmen zu umgehen. Das Gesetz tritt bereits 2017 in Kraft, nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Änderungen jedoch überwiegend erst ab 2018 oder später anzuwenden.

Konkret im Blick hat der Gesetzgeber Unternehmen, die in einem ausländischen Staat formal errichtet werden und rein rechtlich dort zwar existieren, aber keine wirtschaftliche Aktivität entfalten. Diese Domizilgesellschaften dienen meist der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten und letztlich auch der Steuerumgehung. Den Finanzbehörden wird nun durch das neue Gesetz ein ganzes Bündel an Möglichkeiten an die Hand gegeben, um solche Steuerumgehungen zu bekämpfen. Konkret sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:



Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; BGBl I 2017, 1682
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