15.03.2010

Persönliche Eigenschaften des Unternehmers oder Teil des Geschäftswerts?

Geschäftswert eines Unternehmens ist der Wert, der den Wert aus Aktiva einschließlich stiller Reserven und Passiva des Unternehmens übersteigt. Er besteht letztlich aus den Gewinnaussichten, die losgelöst von der Person des Unternehmers dem Unternehmen anhaften, z.B. der Ruf des Unternehmens, Kundenbeziehungen, Kundenkreis, Organisation, eingearbeitetes Personal.

Nicht Teil des Geschäftswerts sind die persönliche Qualifikation des Unternehmers oder sonstige mit seiner Person verbundene Eigenschaften, für die ein Erwerber des Betriebs nichts bezahlen würde, da sie ihm nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bei einem Handelsunternehmen können Kundenbeziehungen und Know-how persönliche Eigenschaften des Unternehmers sein, wenn Lage und Ausstattung des Geschäftslokals, die Mitarbeiter sowie die Organisation des Unternehmens für den Geschäftserfolg unwesentlich sind. (Bundesfinanzhof)

Wie hoch der Geschäftswert ist, kann z.B. von Bedeutung sein, wenn es ungewollt zu dessen steuerpflichtigen verdeckten Einlage in eine GmbH gekommen sein könnte, z.B. wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in Form einer GmbH fortführt, und dazu den steuerlich falschen Weg gewählt hat



Gechäftswert
Handelsunternehmen
BFH v. 26.11.2009, III R 40/07
Haftungshinweis:
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