15.03.2010

Sprachunterricht mit EU-Förderung

Berufsbezogener Sprachunterricht für Ausländer, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird, unterliegt nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main nicht der Umsatzsteuer. Dies gilt für Maßnahmen für Personen mit Migrationshintergrund in der Förderperiode 2007 bis 2013.



EU-Förderung
Sprachunterricht
Steuerbefreiung
OFD Frankfurt/ M. v .6.1.2010, S 7179 A - 2 - St 112).
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück