29.01.2018

Beschränkte Steuerpflicht: Steuerregeln zur grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken

Im Ausland ansässige Anbieter, die Software zur Nutzung im Inland überlassen, können mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein (insbesondere mit Vermietungs- bzw. Verpachtungseinkünften).

Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen Schreiben dargelegt, welche Regeln zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug bei der grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken gelten. Die Aussagen im Überblick:



Beschränkte
Steuerpflicht
grenzüberschreitende
Überlassung
Software
Datenbanken
BMF-Schreiben v. 27.10.2017 – IV C 5 - S 2300/12/10003 :004; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
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