06.02.2018

Unternehmer aus Drittstaaten: BMF klärt mit Informationsblatt über umsatzsteuerrechtliche Pflichten auf

Unternehmer, die außerhalb der EU ansässig sind, jedoch in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erbringen, müssen hierzulande - genau wie inländische Unternehmer - eine Reihe von umsatzsteuerrechtlichen Pflichten beachten. Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen Informationsblatt die wichtigsten Regeln für diese Unternehmer zusammengefasst. Die wesentlichen Aussagen daraus im Überblick:



Ausländische
Unternehmer
Drittstaaten
umsatzsteuerrechtliche
Pflichten
Umsatzsteuerrecht
Deutschland
BMF, Informationsblatt v. 28.11.2017; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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