15.03.2010

Werbungskosten: Aufwendungen für Diensthund

Ein Polizeihundeführer kann die Aufwendungen für den Diensthund als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abziehen. Voraussetzung ist, dass der Hund in seinem Privathaushalt gehegt und gepflegt wird und die private Nutzung des Hundes nach einer Polizeidienstvorschrift untersagt ist. (Niedersächsisches Finanzgericht)



Diensthund
Polizeihundeführer
Werbungskosten
Niedersächsisches FG v. 29.7.2009, 14 K 20/08, Rev. eingelegt (BFH: VI R 45/09), DStRE 2010 S. 210
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück