26.04.2018

Auslandsbeziehungen: Welche Mitteilungspflichten gegenüber dem deutschen Fiskus bestehen

Wer hierzulande seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat, muss gegenüber dem deutschen Fiskus bestimmte Mitteilungspflichten beachten. Nach der Abgabenordnung müssen von ihm folgende Vorgänge gemeldet werden:

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) diese Mitteilungspflichten wie folgt erläutert:

Das BMF weist darauf hin, dass sämtliche Mitteilungen grundsätzlich zusammen mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung oder der Feststellungserklärung für den betreffenden Zeitraum erfolgen müssen, spätestens jedoch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums.

Hinweis: Ein weiteres Hauptaugenmerk des Anwendungsschreibens liegt auf den Mitteilungspflichten, die Kredit-, Zahlungs-, E-Geld- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Finanzunternehmen obliegen.



Auslandsbeziehungen
Mitteilungspflicht
Meldepflicht
BMF-Schreiben v. 05.02.2018 – IV B 5 - S 1300/07/10087, IV A 3 - S 0303/17/10001; www.bundesfinanzministerium.de
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